Wollsiegel

Für ein Wollerzeugnis darf nach dem Textilkennzeichnungsgesetz (Abkürzung TKG) die Bezeichnung „Schurwolle“ verwendet werden, wenn es ausschließlich aus einer Faser besteht, die niemals in einem Fertigerzeugnis enthalten war, noch einer faserschädigenden Behandlung ausgesetzt war. Der Begriff „Schurwolle“ gilt auch für die feinen Tierhaare